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Wehrleitung                                                                                                 20.05.02 / 648

 

 

 

 

An alle

Löschgruppen

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstanweisung Nr. 44/8

 

 

 

 

Funktionserhaltung der Löschgruppen

 

 

 

Die Funktionalität der Löschgruppen muss jederzeit gewährleistet sein.

 

Auf den Rückfahrten von den Leistungsnachweisen sind feindliche Übernahmen von Fahrzeugen möglich.

 

Aus diesem Grund hat der Fahrzeugführer/Maschinist den Führerstand nur in schwerwiegenden Notfällen zu verlassen.

 

Sollte die Bedienung der Aggregate ein Verlassen des Führerstandes erforderlich machen, ist vom Gruppenführer ein Sicherungsposten abzustellen. Sollte die Verteidigung des Fahrzeuges die gesamte Mannschaft beanspruchen, ist der Führerstand des Fahrzeuges mit abwehrendem Sicherungsdraht (Stacheldraht gem. DIN 14784 oder S-Draht gem. DIN 14795) zu versehen.

 

Muss trotz aller getroffenen Verteidigungsmaßnahmen das Fahrzeug aufgegeben werden, sind vom Gruppenführer alle geeigneten Maßnahmen auszuschöpfen, durch feindliche Übernahme eines externen Feuerwehrfahrzeuges die Funktionalität der Gruppe wiederherzustellen.