2-32-3
An alle
Löschgruppen
Funktionserhaltung der
Löschgruppen
Die Funktionalität der
Löschgruppen muss jederzeit gewährleistet sein.
Auf den Rückfahrten von den
Leistungsnachweisen sind feindliche Übernahmen von Fahrzeugen möglich.
Aus diesem Grund hat der
Fahrzeugführer/Maschinist den Führerstand nur in schwerwiegenden Notfällen zu
verlassen.
Sollte die Bedienung der
Aggregate ein Verlassen des Führerstandes erforderlich machen, ist vom
Gruppenführer ein Sicherungsposten abzustellen. Sollte die Verteidigung des
Fahrzeuges die gesamte Mannschaft beanspruchen, ist der Führerstand des
Fahrzeuges mit abwehrendem Sicherungsdraht (Stacheldraht gem. DIN 14784 oder
S-Draht gem. DIN 14795) zu versehen.
Muss trotz aller getroffenen
Verteidigungsmaßnahmen das Fahrzeug aufgegeben werden, sind vom Gruppenführer
alle geeigneten Maßnahmen auszuschöpfen, durch feindliche Übernahme eines
externen Feuerwehrfahrzeuges die Funktionalität der Gruppe wiederherzustellen.